Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz ein großer Fortschritt – Kein Grund zur Skandalisierung

In Berlin berät das Parlament über ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz. Es wäre das erste seiner Art und würde erhebliche Schutzlücken von Bürgerinnen und Bürgern schließen. An der „Beweislastumkehr“ ist aktuell eine Debatte entbrannt. Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD, Aziz Bozkurt, erklärt hierzu:„Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin leistet mit dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz Pionierarbeit. Erhebliche Schutzlücken, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht geregelt sind, können so zukünftig geschlossen werden. Gerade in der Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Institutionen. Dass jetzt vom Bundesinnenminister und einigen Landesinnenministern der Union die Beweiserleichterung für die Betroffenen skandalisiert wird, geht völlig am Thema vorbei. Im Gesetzesentwurf ist klar geregelt, dass wenn ‚Tatsachen glaubhaft gemacht‘ werden, es der öffentlichen Stelle obliegt, ‚den Verstoß zu widerlegen‘. Wer einen Generalverdacht gegenüber Polizistinnen und Polizisten oder anderen staatlichen Organen herbeidichtet, will nur dem Gesetz die Zähne ziehen, so dass die Betroffenen durch hohe Hürden nicht mehr ihre Rechte einfordern können.

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post