Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) Harald Baumann-Hasske: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil für die notwendige Klarheit gesorgt. Zulange war die Besteuerung an veraltete Werte gekoppelt.
Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post