Baumann Hasske: § 219a gehört abgeschafft

Zu der Berufungsentscheidung des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):Die Rechtslage nach den Urteilen aus Gießen führt dazu, dass Ärzte nicht über die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Wie aber soll eine Schwangere einen Arzt finden, der sie behandelt, wenn dieser nicht öffentlich erklären darf, dass er die Behandlung durchführt? Dies bedeutet eine Bevormundung, die mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht in Einklang stehe. Betroffene müssen ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen dürfen.

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post