ASJ: Verbraucherschutz ernst nehmen – Mindestlaufzeiten von Handyverträgen verkürzen!

Zur Absicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Geschäftsbedingungen für Verträge, die „die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen, so zu begrenzen, dass sie nur noch eine Mindestlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske: „Die ASJ begrüßt diesen Regierungsentwurf ausdrücklich. Es ist unverständlich, dass sich insbesondere Nutzer von Mobiltelefonen und Smartphones bisher in der Regel zwei Jahre binden müssen und auch bei Versäumung der Kündigungsfrist ein weiteres Jahr gebunden sein können. Das gewährt den Anbietern völlig unangemessene Vorteile und behindert einen verbraucherfreundlichen Wettbewerb.“

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post