Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlbeschwerde wegen fehlender Paritätsregelungen im Bundeswahlgesetz erklären die ASF Bundesvorsitzende Maria Noichl und die frühere Parl. Staatssekretärin im BMFSJ Elke Ferner:„Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die konkrete Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen hat - ein Paritätsgesetz ist möglich!
Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post