EuGH: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung!

Nach dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung erklärenAntje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der ASJ: „Die ASJ begrüßt diese Entscheidung des EuGH. Sie bestätigt die grundlegenden Prinzipien, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mehr noch aber aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben: Die pauschale Sammlung von Daten im Bereich der Kommunikation darf es ohne konkreten Anlass nicht geben!“

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post