AsJ – BVerfG : Feste Leitplanken für Eingriffsbefugnisse der Polizei

Zu der Entscheidung des BVerfG zum Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Dezember 2022, die erst am 01.02.2023 veröffentlicht wurde, erklärt Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ): „Die ASJ begrüßt es, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Grenzen der staatlichen Befugnisse zum Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger geschärft hat. Diese Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein zur Sicherung der Freiheitsrechte gegenüber einem Staat, der unter öffentlichem Druck immer mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern haben möchte. Sie steht in einer Tradition früherer Entscheidungen, nach denen man schon glauben konnte, alle wüssten nun, wo die Grenzen liegen.

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post