ASJ – Politische Arbeit in der Öffentlichkeit ist kein Freibrief für Beleidigungen im Netz!

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.“ so Antje Draheim, Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ). Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Entscheidungen der vorherigen Gerichte nicht den hohen Anforderungen an die Abwägungspflichten der Schutzgüter im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit genügen. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass Politikerinnen und Politiker nicht „alles“ aushalten können müssen, wenn es um Kritik an der Ausübung von Macht gehe.

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post