Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Prozess um die Einstufung der AfD als »extremistischer Verdachtsfall« erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD: »Das heutige Urteil des OVG Münster ist folgerichtig […]
Quelle: NRWSPD - Orginal Post