Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beenden durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.
Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post