Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst trat am 1. Mai 2015 in Kraft. Für die Neubesetzung von Aufsichtsratsposten börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
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