Heute hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beraten. Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde zur Annahme empfohlen. Morgen findet die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs statt. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post