Anlässlich des Inkrafttretens der „Istanbul-Konvention“ in Deutschland erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner: Am 1. Februar 2018 tritt die sogenannte Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland in Kraft. Damit ist sie unmittelbar geltendes deutsches Recht.
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