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Veröffentlicht am 26. Februar 2020 von SPD-BUND

Freiheit und Selbstbestimmung bis in den Tod

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt das Urteil des BVerfG, mit dem § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt wurde.

Quelle: SPD Pressemitteilungen - Orginal Post

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